Die Apotheke

Eine Apotheke, wie zum Beispiel die Diana Apotheke, ist nach Definition ein Geschäft, in dem Arzneimittel verkauft und zum Teil auch hergestellt werden. Sowohl vom Arzt verschriebene Medikamente sind dort gegen Rezeptvorlage – meist ohne Zuzahlung – erhältlich, als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente, deren Kosten der Kunde selbst tragen muss. Darüber hinaus erhält man dort weitere gesundheitsfördernde Artikel und Produkte wie zum Beispiel Naturkosmetik oder Nahrungsergänzungsmittel. 

Der Wortursprung liegt im Altgriechischen und setzt sich aus den Teilen 'apo' (weg, ab) und 'theke' (Verkaufstisch) zusammen. 

Der allgemeine Auftrag der Apotheke als Teil des Gesundheitswesens ist es, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Bei Abgabe eines Medikaments liegt somit die Verantwortung beim Approbierten.  Die ersten Vorläufer solcher Geschäfte werden im achten und neunten Jahrhundert vermutet, als Drogen- und Gewürzhändler in der arabischen Welt heilende Substanzen an Kranke verkauften. 1241 wurde erstmals eine Trennung zwischen Arzt und Apotheker definiert und im 'Edikt von Salerno' gesetzlich festgehalten. Ärzte dürfen bis heute noch keine Apotheken besitzen oder daran beteiligt sein. Die Preise für Medikamente sind gesetzlich festgelegt. 

Die Apotheke ist nicht nur ein Ort, an dem Arzneien verkauft werden, sie werden dort zum Teil auch hergestellt und geprüft. Bei individuellen Bedürfnissen eines Patienten ist so die Erfüllung gewährleistet.  Normalerweise besteht sie aus dem öffentlich zugänglichen Verkaufsraum, dem Lager, einem Pausenraum und einem Labor. Labor, Lager und Pausenraum sind ausschließlich vom Personal zu betreten.  Das Personal informiert nicht nur über die richtige Einnahme, Dosierung und mögliche Nebenwirkung der gewünschten Medikamente, sondern ist auch eine Beratungsstelle, die bei bestimmten Symptomen bestimmte Medikamente empfiehlt und auch abgibt, sofern diese nicht verschreibungspflichtig sind. Im Gegensatz zu einem Arztbesuch ist es hier komplett kostenfrei, solange nur eine Beratung stattfindet. 

Zum pharmazeutischen Personal gehören nicht nur die Approbierten und Approbiertinnen, sondern auch pharmazeutisch-technische Assistenten oder Assistentinnen (PTA) und pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten oder Assistentinnen (PKA). Sowohl die pharmazeutisch-kaufmännischen als auch die pharmazeutisch-technischen Assistenten und Assistentinnen haben eine meist dreijährige schulische Ausbildung durchlaufen, während Approbierten/innen 5 Jahre auf Staatsexamen studiert haben. Die/ Der PKA steht unter der Verantwortung der/ des PTA. Der/ die PTA steht unter der Verantwortung der/des Approbiertin/Approbierten.  Im Zweifel liegt die Entscheidung also beim/bei der Approbierten/in. Auch die Leitung darf nur durch einen/eine staatlich geprüften/geprüfte Approbierten/Approbiertin  erfolgen. 

Neben den klassischen Geschäften, die für jeden zugänglich sind, gibt es diese auch in Krankenhäusern, die Medikamente nur für die Patienten/ Patientinnen bereit- und herstellen. Diese sind nicht öffentlich zugänglich und zum ersten Mal in Großbritannien etabliert worden. Das Personal dort berät darüber hinaus auch die Ärzte bezüglich Dosierungen und Wirkstoffen.  Eine Apotheke ist kein Ersatz für eine Arztpraxis und ihr Besuch ersetzt den Arztbesuch nicht! Dennoch ist sie eine Beratungsstelle und als Teil des Gesundheitswesens mit für die Gesundheit der Bevölkerung verantwortlich.

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